SEHENSWÜRDIGKEITEN HÄUSER AUF DEM MARKPLATZ UND AN DER FUSSGÄNGERZONE DAS HAUS ZUM SCHWARZEN BÄREN
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Das Haus Zum schwarzen Bären

Für die Öffentlichkeit lediglich zu den Betriebszeiten der hier angesiedelten Betriebe geöffnet.
Für die Öffentlichkeit zugänglich (nach Öffnungszeiten)
Das Haus kaufte Johann Michael Widtmann im Jahre 1669 als Gasthaus. Nach dem Umbau eröffnete er hier im Jahre 1698 die erste Egerer Post. Er wurde auch Herausgeber der ersten gedruckten Egerer Zeitung. Das Gasthaus war vor allem als Sitz des Egerer Landtages bekannt. Bei den Sanierungsarbeiten wurde die ursprüngliche Barockfassade erneuert. Der sichtbare Rest eines angeblichen Renaissancefreskos ist in Wirklichkeit das übertünchte Bild eines tanzenden Bären, das der Egerer Maler Franz Dietl im Jahre 1924 auf Anregung des Archivars Karl Siegl als Erinnerung an den Egerer Landtag schuf.

(bh)
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Historische Texte

Siegl 1931

Hausbesitzer, N.C. 477, Marktplatz 32 (Marie und Dr. Oswald Lederer)

?-1497 Kaspar Küblin

1498-1537 Albrecht Grüner

1538-1542 Wolf Jenkob

1543-1556 Franz Ruprecht. Dieser verkauft im Jahre 1556 das Haus dem Georg Irrgang, welcher das Haus N. C. 512, Marktplatz 11 (über der Adlerapotheke), d. i. den Gasthof „zum Einhorn,“ besaß, und nun diese Gasthofgerechtigkeit auf das Haus N. C. 447 übertragen ließ.

1556-1563 Georg Irrgang

1564-1568 Dessen Witwe

1568 Georg Irrgangs Kind

1569-1579 Franz Frischeisen

1580-1581 Dessen Erben

1581-1615 Wolfgang Frischeisen

1615-1618 Clemens Frischeisens Erben

1619-1646 Andreas Frischeisen von Eisenberg

1647-1648 Dessen Witwe Walburga

1649-1650 Deren Erben

1651-1669 Wolf Frischeisen von Eisenberg. Dieser läßt 1669 seinen Gasthof „zum schwarzen Bären“ ab- und dem Folgenden zuschreiben

1669-1719 Johann Michael Widtmann. Dieser richtete hier 1698 die Post ein und war der erste Postmeister in Eger. Er starb 1719.

1719-1730 Dessen Erben

1731-1740 Josef Adam von Widtmann, Bürgermeister und kaiserl. Postmeister, +1740.

1741-1742 Gottfried von Widtmann

1743-1758 Dessen Erben

(Siegl 1931/24-25)
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Sturm 1952

Das Gasthaus zum „Schwarzen Bären“

Die Einrichtung des Egerer Landtages läßt sich quellenmäßig bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts zurückverfolgen. Solange der König von Böhmen als Pfandinhaber ohne Zwischenschaltung der Stände mit der Stadt Eger als Repräsentant des Pfandlandes unmittelbar in Verbindung stand, was seit Johann von Luxemburg und Karl IV. bis zu Georg von Podiebrad ohne Beeinträchtigung des gegenseitigen Rechtszustandes der Fall war, konnte auf eine eigene ständische Vertretung des Pfandlandes verzichtet werden. Die Erfolge, die der böhmische Adel gegenüber dem König in der sogenannten Wladislawschen Landesordnung, der ersten gesetzlichen Zusammenfassung des Landrechtes in Böhmen und ein Dokument der Hochmacht der Stände, erreichte, verbunden mit den nun offensichtlicher werdenden Bestrebungen, die Sonderstellung des Pfandlandes zu brechen, ließen es indes ratsam erscheinen, die egrische Landesverwaltung ebenfalls in ständischer Form zu organisieren. Dabei zeigte der Adel des Landes Eger ähnliche Tendenzen zu größerer Selbständigkeit wie die Standesgenossen im benachbarten Böhmen. Aber der Rat der Stadt hielt nach wie vor an der Auffassung fest, daß Stadt und Land Eger ein thum sei, also etwas Gemeinsames, so daß auch die Beschlüsse, die das Pfandland betrafen, gemeinschaftlich gefaßt werden müsten.

Solche gemeinschaftlichen Beschlüsse waren insbesondere bei der Festsetzung der Geldzahlungen an den König von Böhmen erforderlich. Anfangs wurde bei Eintreffen der königlichen Kommissarien vom Rate der Stadt durch schriftliche Verständigung die Herren des Ritterstandes in das Rathaus gebeten, wo dann die Verhandlungen stattfanden. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde – um den Vertretern des Adels entgegenzukommen – als neutraler Versammlungort ein großer Saal im nachmaligen Gasthof zum Bären bestimmt. Dieses Gebäude war seit 1556 mit einer Gasthofgerechtigkeit verbunden. Damals verkaufte Hans Ruprecht das Haus an Georg Irrgang, der den Gasthof „Zum Einhorn“ auf dem Marktplatz besaß (oberhalb der Adler-Apotheke) und von dort die Gasthofgerechtigkeit auf den neu erworbenden Beistz übertrug. Ob bereits damals oder erst später der neue Gasthof „Zum schwarzen Bären“ genannt wurde, ist nicht bekannt.

Erstmals ist diese Gasthofbezeichnung zum Jahre 1669 überliefert. In diesem Jahr erwarb das Haus Johann Michael Widtmann, der 1698 hier die Post einrichtete und als erster Postmeister von Eger 1719 starb. Später tagte der Egerer Landtag im Gasthof „Zum Goldenen Hirschen“ (Absteigeguartier Friedrich Schillers) an der Ostseite des Marktplatzes, dann im Hause des Ratsherrn Brentano (heutiges Ernsthaus) und schließlich im Hause des Ratsherrn Limbeck (heutiges Ertlhaus). Nach der Gegenreformation kam zu der ständischen Vertretung des Landes Eger, die bis dahin vom Rat der Stadt und der Ritterschaft des Landes gebildet wurde, als dritter Stand der geistliche hinzu, so daß in dieser Landesvertretung „Die drey Egerer ständ“ oder – wie es in zahlreichen Schriftstücken auch heißt – „Der geistliche stand, der ritterstand, burgermeister und rat der stadt Eger“ vereinigt waren.

Die Beschlüsse des Egerer Landtages wurden durch Aushang der Allgemeinheit zur Kenntnis gebracht. Auf vielen Aktenstücken im Stadtarchiv Eger ist daher der Vermerk zu lesen: kundgemacht oder vorgehalten beym Schwarzen Bären, beim Gulden Hirschen usw. Den letzten selbständigen staatsrechtlichen Akt vollzog der Egerer Landtag durch die Beitrittserklärung zur Pragmatischen Sanktion (1721). Regelmäßige Landtagssitzungen fanden noch bis zur Mitte des 18. Jahrhungerts statt. Im Zusammenhang mit den vergeblichen Bemühungen um eine Reaktivierung des Egerer Landtages im Jahre 1848 wurde in einer Eingabe an den Kaiser die Erweiterung des Landtages und die Festsetzung eines Wahlverfahrens gefordert, unter welchem außer dem Bürgerstande und den Rittergutsbesitzern auch die Landbewohner daran Theil nehmen können.

(Sturm 1952, 322)
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Kunst 1992

Nr. 477 Ehemal. Gasthaus „Zum schwarzen Bären“. Gasthausgerechtigkeit seit 1556.1698 zur Post umfunktioniert und umgebaut: Die Fensterachsen wurden neu verteilt, die Fassade neu bemalt und mit einem neuen Portal verschen. Die frühbarocke Bemalung mit Eckbossen und rustizierten Obergeschossen sehr streng. Ein im oberen Bereich der Fassade fälschlich als Renaissancefresko freigelegtes Fragment, einen tanzenden Bären darstellend, ist Teil der Bemalung des frühen 20. Jh.. Reste gotischer Fensterprofile aus dem späten 13. Jh., im Barock durch Stuckrahmen mit Troddeln ergänzt. Gewölbehalle linker Hand des Eingangs.

(Kunst 1992,602)
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Katalog 1994

Gasthaus „Zum Schwarzen Bären“

Um auf quasi neutralem Boden, also nich in einem städtischen Saal, zu tagen, wurde für die Sitzungen des Egerer Landtages ein großer Saal des Gasthofes „Zum Schwarzen Bären“ und später dann des „Goldenen Hirschen“ benutzt. Der Egerer Landtag bildete zwar keinen Reichsstand, doch war er gewissermaßen die staatsrechtliche Vertretung von Stadt und Land Eger bei offiziellen Anlässen, der sich besonders vehement für die Erhaltung des egerischen Sonderstatus gegenüber Böhmen einsetzte. Nach der Gegenreformation kam als dritter Stand der geistliche hinzu, so daß die Entscheidungen des Egerer Landtages getragen wurden vom „geistlichen stand, dem ritterstand und dem burgermeister und rat der stadt Eger.“ Seinen letzten selbständigen staatsrechtlichen Akt vollzog der Landtag mit dem Beitritt zur Pragmatischen Sanktion 1721, die auch weiblichen Erstgeborenen die Throngfolge sicherte. In der Revolution von 1848 wurde zwar die Reaktivierung des Egerer Landtages betrieben, doch wurde sie vom Kaiser nicht genehmigt. In den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts, dies sei der Vollständigkeit halber erwähnt, wurde eine Akademikervereinigung in Prag unter dem Namen „Egerländer Landtag“ ins Leben gerufen.

(Katalog 1994,67)
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